Haben Sie einen Schaden an Ihrer Wohnung oder Ihrem Hausrat erlitten, der auf ein Produkt von Duux zurückzuführen ist?

Es ist ärgerlich, dass Sie einen Schaden an Ihrer Wohnung oder Ihrem Hausrat erlitten haben. Natürlich prüfen wir gerne mit Ihnen, welche Möglichkeiten es gibt, diesen zu beheben.

Wenn Sie einen Schaden an Ihrem Eigentum erlitten haben, raten wir Ihnen, diesen zunächst bei Ihrer Hausratversicherung oder, wenn Sie eine Mietwohnung haben, beim Vermieter Ihrer Immobilie zu melden.

Der Grund dafür ist, dass die Hausratversicherung in vielen Fällen die tatsächlichen Reparaturkosten oder die Kosten für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands übernimmt.

Eine Hausratversicherung deckt dann in vielen Fällen den Neuwert der beschädigten Gegenstände ab.

Wenn Sie für den entstandenen Schaden nicht versichert sind, werden wir gerne eine Lösung besprechen. Wenn Duux BV für den Schaden haftbar ist und seine Haftpflichtversicherung in Anspruch genommen wird, leistet sie Schadenersatz auf der Grundlage des Gesetzes.

Das Gesetz schreibt dann vor, dass die Haftung auf der Grundlage des Zeitwerts zu begleichen ist oder dass ein Abzug für die Wertminderung vorzunehmen ist. In vielen Fällen ist das finanziell schlechter, als wenn Sie sich selbst versichern würden.